Allgemeine Geschäftsbedingungen der Marketingagentur Nischensucher
1. Gegenstand
Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Tätigkeit einer
Marketingagentur, die diese auf den Gebieten der Kommunikations- und Marketingberatung, Werbeplanung,
Werbegestaltung und Werbevermittlung im Kernbereich Hotellerie oder anderen Bereichen für Unternehmen
oder sonstige Auftraggeber durchführt. Zudem bietet die Agentur die Durchführung von Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen
an.
2. Vergütung
Workshop:
Der Workshop stellt im Leistungsumfang der Agentur ein unabhängiges Modul dar, das eine durch
Dritte bereit gestellte psychologische Dienstleistung einschließt. Die Zahlung wird nach Abschluss des zweitägigen
Workshops binnen 14 Tagen fällig.
Marketingkonzept:
Die Entwicklung vermarktungsspezifischer Vorschläge durch die Agentur erfolgt, unbeschadet
im Einzelfall abweichender Regelungen, auf Basis eines vorangegangenen Workshops gegen Zahlung des mit
dem Auftraggeber vereinbarten Entgelts. Das Honorar wird nach Abschluss der Präsentation des Marketingkonzeptes
binnen 14 Tagen fällig.
Unterstützung:
Die begleitende Unterstützung bei der Umsetzung von Marketingaktivitäten erfolgt über einen
vertraglich definierten Zeitraum von einem Jahr. Auf Basis einer im Voraus vereinbarten Höhe der aufzuwendenden
Arbeitstage über den gesamten Zeitraum wird zum Ablauf jeden Kalendermonats eine Pauschale fällig, die
ein Zwölftel der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme darstellt. Zu viel oder zu wenig geleistete Arbeitstage
innerhalb eines Monats können auf die Folgemonate der Vertragslaufzeit umgelegt werden. Geleistete Arbeitstage,
die über den im Vertrag abgeschlossenen Umfang hinausgehen, werden nach Ablauf der Vertragslaufzeit
gesondert in Rechnung gestellt. Eine Erstattung zu wenig geleisteter Arbeitstage ist nicht möglich, sofern alle im
Vertrag definierten Ziele des Auftraggebers erfüllt sind.
3. Zahlung
Bei Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart ist, die im Punkt „Vergütung“
genannten Zahlungsziele an. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von derzeit 10% p.a. als
vereinbart.
4. Urheber- und Nutzungsrechte
Präsentation:
Die im Rahmen des Marketingkonzeptes vorgelegten Ideen bleiben, vorbehaltlich abweichender
Regelungen, geistiges Eigentum der Agentur und werden nach Erhalt des Entgelts dem Auftraggeber zur
Nutzung zu Verfügung gestellt.
Unterstützung:
Alle mit den gelieferten Arbeiten der Agentur zusammenhängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte
überträgt die Agentur im Rahmen des Vertragszwecks auf den Auftraggeber, d.h., je nach Verwendungszweck
bestimmen sich der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts sowie die jeweils
eingeräumte Nutzungsart. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrags noch nicht bezahlt oder
im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich
anderweitig getroffener Abmachung bei der Agentur.
5. Werbeträger
Aufträge erteilt die Agentur im eigenen Namen und für eigene Rechnung zu den für den Kunden günstigsten
tariflichen Bedingungen. Auf Wunsch und nach Vereinbarung können Aufträge auf fremden Namen und fremde
Rechnung realisiert werden.
6. Kennzeichnung
Im Rahmen umgesetzter Marketingaktivitäten, die sich aus dem Marketingkonzept der Agentur ergeben, ist die
Agentur berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und den Urheber
hinzuweisen, ohne dass dadurch dem Kunden ein Entgeltanspruch zusteht. Unabhängig von einem Marketingkonzept
ist die Agentur vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt,
auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrem Internetauftritt mit Namen, Firmenlogo, Bildmotiven
und erläuternden Texten auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
7. Treuebindung an den Auftraggeber
Die Treuebindung gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet die Agentur zu einer objektiven, allein auf die
Zielsetzung des Kunden ausreichenden Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Einsatzes von Techniken
und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch die Agentur. Sofern der Auftraggeber sich ein
Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes
eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden.
8. Konkurrenzausschluss
Die Agentur ist auf Marketing-Beratung im Hotelgewerbe spezialisiert und kann daher keinen absoluten Konkurrenzausschluss
anbieten. Mit der Einräumung eines lokal begrenzten Konkurrenzausschlusses durch die Agentur
korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während des ungekündigten Agenturvertrages im Bereich
des Vertragsgegenstandes keine andere Agentur gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung
von Marketingmaßnahmen zu beauftragen.
9. Geheimhaltungspflicht
Die Agentur ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse
des Auftraggebers verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet die
Agentur diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit
hinaus.
10.Terminvereinbarung
Zur Abwicklung des Projekts wird ein Terminplan erstellt, der für beide Parteien verbindlich ist. Etwaige Abweichungen
müssen in einem angemessenen Zeitraum schriftlich mitgeteilt werden. Werden Termine durch den
Auftraggeber oder durch Dritte verschoben, so verschieben sich automatisch die für den Auftragnehmer relevanten
Termine. Der Auftragnehmer behält sich in diesem Fall das Recht vor, einen neuen Terminplan aufzustellen,
um die Ressourcenplanung anzupassen. Dadurch verursachte Kosten werden dem Auftraggeber gesondert
berechnet.
11. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang des Vertrages wird in einer Leistungsübersicht zusammengefasst und bildet die Grundlage
für Kalkulationen. Über den Leistungsumfang hinausgehende Leistungen werden gesondert berechnet. Die
Agentur ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen,
wenn für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
12. Internet und Online-Marketing
Wenn die Agentur dem Kunden Internet-Domains verschafft oder für den Kunden Internet-Domains pflegt, ist
Nischensucher zur Vergabe von Domains lediglich als Vermittler tätig. Zu Verträgen mit den entsprechenden
Providern wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Die Agentur übernimmt keine Gewähr dafür,
dass die für den Kunden beantragten oder delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer
Bestand haben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässiger Verwendung einer Internet-Domain beruhen,
stellt der Kunde die Agentur hiermit im Innenverhältnis frei.
13. Inhalte von Websites und abgelegte Daten
Der Kunde ist für alle von ihm oder von Dritten für ihn produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich.
Eine Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch die Agentur findet nicht statt. Die Agentur überprüft
die Inhalte des Kunden auch nicht daraufhin, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben
werden. Der Kunde stellt die Agentur im Innenverhältnis von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte wegen
Rechtsverletzungen frei, die durch die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte bewirkt werden. Der
Kunde darf seine Inhalte durch deren Form oder dem mit seinen Inhalten verfolgten Zweck (z.B. Internetseiten)
nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.)
verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornografischen Inhalte
und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische
und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peep-Shows usw.) zum Gegenstand haben. Die Agentur übernimmt
gegenüber dem Kunden keine Gewähr für die richtige Wiedergabe seiner Inhalte (z.B. Internetseiten), es sei
denn, die Agentur handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für
entgangenen Gewinn ist die Haftung von der Agentur ausgeschlossen. Die Agentur haftet auch nicht für die korrekte
Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich
von der Agentur oder seinen Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht ohnehin die Haftung nach diesen Geschäftsbedingungen
ausgeschlossen ist. Die Agentur haftet nicht für Verluste oder Veränderungen von Inhalten jeder Art
(Daten, Programme, Texte, Bilddaten etc.), soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die
Agentur haftet auch nicht für den Inhalt der über die Agentur vermittelten Daten, insbesondere nicht für deren
Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit und/oder Aktualität. Jede Verantwortung von der Agentur für Art, Umfang und
Qualität der von Dritten erbrachten Leistungen, die nicht im Auftrag von der Agentur für den Kunden erbracht
worden sind, ist ausgeschlossen. Die Agentur haftet weder direkt noch indirekt für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit
öffentlicher oder privater Datenübertragungsnetze. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ihm
selbst, die übliche Datensicherung obliegt. Soweit nicht die Agentur die Datensicherung für den Kunden übernommen
hat. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde die Agentur Daten übermittelt Bei der Agentur
werden die Kundeninformationen regelmäßig sorgfältig gesichert. Der Kunde ist aber verpflichtet, im Falle eines
dennoch eintretenden Datenverlustes die betreffenden Datenbestände noch einmal unentgeltlich an die Agentur
zu übertragen.
14. Abnahme
Sämtliche Leistungen von der Agentur sind vom Kunden zu überprüfen und binnen maximal 5 Tagen, falls keine
anderen Zeiträume vereinbart wurden, freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden
genehmigt. Die Haftung für die urheber-, wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen
von der Agentur wird der Kunde selbst überprüfen lassen. Wünscht der Kunde die Überprüfung durch die
Agentur, so hat der Kunde die damit verbundenen Kosten zu tragen. Sofern keine der Parteien eine förmliche
Abnahme verlangt oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande
kommt, der von dem Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von der Agentur mit Beginn der
Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
15. Gewährleistung und Schadenersatz
Reklamationen sind innerhalb von 3 Tagen nach Erbringung der Agenturleistung schriftlich geltend zu machen
und zu begründen. Leistungen Dritter sind hiervon ausgeschlossen. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger
Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung zu. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche
des Kunden berechtigen diesen nur bei vorsätzlichem Handeln durch die Agentur zur Geltendmachung.
16. Haftung
Wird die Agentur aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, durch Dritte in Anspruch genommen, so hat
der Kunde die Agentur ausdrücklich schad- und klaglos zu halten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich erfolgter
wettbewerbs- und urheberrechtlicher Verletzungen, die gemäß der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Kunde zu vertreten hat.
17. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag wird für die jeweils vereinbarte Laufzeit geschlossen. Eine automatische Verlängerung nach Ablauf
des Vertrages ist ausgeschlossen. Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Verpflichtungen
sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grunde ist
die Agentur berechtigt, den Zugang des Kunden zu Agenturleistungen sofort zu sperren.
18. Sonstige Bestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Wenn eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden
sollte, berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Vertragsbestimmungen. In diesem Falle sind die Parteien
verpflichtet, der Vereinbarung einer Vertragsbestimmung zuzustimmen, die der unwirksamen Vertragsbestimmung
wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass sich Vertragslücken herausstellen
sollten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, Deutschland. Auf schuldrechtliche Rechtsbeziehungen findet
das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für das Sachenrecht gilt gleiches.
München, den 15.08.2009
